Allgemeine Mietbedingungen -
Bedingungen und Konditionen
- Alle Mietverträge sind nominativ und können in keinem Fall übertragen oder untervermietet werden.
- Der Mietvertrag wird erst mit der Vereinbarung und nach Erhalt einer Zahlung in Höhe einer Kaution von 50 % der Miete, zu der die Mietgebühren und die Rücktrittsversicherung (im Falle eines Abonnements) hinzugerechnet werden müssen, wirksam.
- Zeitpläne :
- Camping-Caravaning : Ankünfte : von 13.00 bis 20.00 Uhr - Abfahrten : vor 10.30 Uhr
- Mietunterkünfte: Ankünfte: von 15.00 bis 20.00 Uhr - Abreise: vor 10.30 Uhr
- Tiere werden (mit Ausnahme von Tieren der Kategorie 1 und 2) unter den folgenden Bedingungen angenommen:
- Muss an der Leine gehalten werden
- Der Zugang zu den Toiletten und zum Schwimmbad ist verboten
- Verbot, sie in Ruhe zu lassen
- Bescheinigung über die Pflichtimpfung
- Die Anzahl der Personen, die auf dem Spielfeld oder in der Mietunterkunft übernachten, darf in keinem Fall höher sein als bei der Ankunft angegeben oder in der Mietunterkunft genehmigt, auch nicht für eine Nacht. Der (den) Person(en) würde die Einreise zum Camping l'Ile d'Amour verweigert. Es ist verboten, ein Zelt im Garten der Mietunterkunft aufzustellen.
- Bodenfeuer sind verboten. Grillen zu Fuss ist mit den üblichen Vorsichtsmassnahmen ausserhalb der Unterkunft (auch ausserhalb der Terrassen) erlaubt. Grillen ist vor Ort möglich. Elektrische Grills sind verboten.
- Jeder, der Sie besucht, muss im Büro angemeldet werden und den aktuellen Tarif bezahlen.
- Das Schwimmbad ist ausschließlich für die Kunden des Camping l'Île d'Amour reserviert. Minderjährige Kinder baden unter der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern.
- Der Restbetrag für den Aufenthalt im Wohnmobil muss 30 Tage vor der Ankunft vollständig bezahlt werden. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird keine Ermäßigung gewährt. In Ermangelung einer schriftlichen Mitteilung des Kunden, dass er das Ankunftsdatum verschieben musste, wird der Stellplatz 24 Stunden nach dem im Mietvertrag festgelegten Ankunftsdatum frei. Dann kommt Artikel 13 oder 14 zur Anwendung.
- Der Restbetrag für den Aufenthalt in einer Mietunterkunft muss spätestens 30 Tage vor der Ankunft in voller Höhe bezahlt werden. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise wird keine Ermäßigung gewährt. In Ermangelung einer schriftlichen Mitteilung des Kunden, dass er das Ankunftsdatum verschieben musste, wird die Mietunterkunft 24 Stunden nach dem im Mietvertrag festgelegten Ankunftsdatum zur Verfügung gestellt. Artikel 13 oder 14 findet dann Anwendung.
- Für Mietunterkünfte wird bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 300 € (nur per Kreditkarte oder in bar) verlangt. Sie wird innerhalb einer Woche nach der Abreise vollständig zurückerstattet, wenn keine Reinigung erforderlich ist und keine Schäden oder fehlendes Material festgestellt wurden.
- Eine Reiserücktrittsversicherung wird für die Anmietung von mindestens einer Woche Camping-Caravaning-Stellplätzen oder Mietunterkünften angeboten. Der Versicherungsvertrag wird Ihnen auf Anfrage ausgehändigt.
- Im Falle einer Stornierung ohne Versicherung werden Sie zurückgehalten oder Sie müssen weiterhin :
- Mietvertragsgebühren, unabhängig vom Datum der Stornierung
- Die Anzahlung auf die Miete, im Falle einer Stornierung weniger als 30 Tage vor der Ankunft, als Entschädigung für den Vertragsbruch.
- Im Falle einer Stornierung mit Versicherung werden Sie zurückgehalten oder Sie müssen weiterhin :
- Kosten für Mietvertrag und Rücktrittsversicherung
- Entschädigung bei Vertragsbruch wie oben angegeben, die Ihnen von der Versicherung gemäß den im Annullierungsversicherungsvertrag festgelegten Bedingungen erstattet wird.
- Es ist Sache des Mieters, sich gegen Haftpflicht zu versichern. Der Campingplatz lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl, Feuer, schlechtem Wetter, Überschwemmungen usw. sowie im Falle eines Brandes, der unter die zivilrechtliche Haftung des Mieters fällt, ab.
- Die Geschäftsordnung ist im Büro ausgehängt. Jede Person, die den Campingplatz l'Ile d'Amour betritt, ist verpflichtet, sie zu respektieren.
- Jede gemietete Unterkunft darf nur vom Prokuristen genutzt werden und darf unter keinen Umständen zum Verkauf oder zur Untervermietung vermietet werden.
- Die Vermietung von Immobilien tritt in Kraft, nachdem eine Vereinbarung getroffen wurde und eine Rate von 50% der Gesamtmiete eingegangen ist, zu der die Mietkosten und eine Stornierungsrichtlinie (falls Sie sich für ein Abonnement entschieden haben) hinzukommen.
- Zeitplan:
- Für Camping-Caravaning-Stellplätze: Ankünfte: zwischen 13.00 und 20.00 Uhr. - Abreise: vor 22:30 Uhr.
- Für eine Mietunterkunft: Ankünfte: zwischen 15 und 20 Uhr. - Abreise: vor 22:30 Uhr.
- Haustiere sind unter den folgenden Bedingungen zugelassen (außer Tiere der Kategorie 1 und 2 im französischen Recht):
- Wenn auf einer Lauge gehalten
- Wenn vom Pool, Badezimmer und Toiletten ferngehalten
- Wenn sie immer von ihrem Meister betreut werden
- Impfbescheinigung
- Die Zahl der Personen, die an dem zur Verfügung gestellten Ort oder in der gemieteten Unterkunft wohnen, sollte die bei der Ankunft angegebene oder in der gemieteten Unterkunft genehmigte Zahl nicht überschreiten, auch nicht für eine Nacht. Sollte dies der Fall sein, würde diesem Volk der Zugang zum Eingang des Dorfes verwehrt werden.
- Es ist strengstens verboten, ein Zelt in dem mit der gemieteten Unterkunft zur Verfügung gestellten Garten aufzustellen.
- Es ist strengstens verboten, auf dem Boden Feuer zu machen. Grillen auf einem Stand ist mit den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen außerhalb der gemieteten Unterkünfte erlaubt. Barbecues stehen Ihnen vor Ort zur Verfügung. Elektrische Barbecues sind strengstens verboten.
- Jeder Freund oder Elternteil, der zu Besuch kommt, sollte an der Rezeption gemeldet werden und die entsprechenden Eintrittsgebühren für externe Besucher begleichen.
- Das Schwimmbad ist ausschließlich für die Kunden des "Camping l'Île d'Amour" reserviert. Personen unter 18 Jahren dürfen unter der alleinigen Verantwortung der Eltern baden.
- Der Restbetrag des Aufenthalts für einen Camping-Caravaning-Platz sollte 30 Tage vor der Ankunft vollständig beglichen sein. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder vorzeitigen Abreise kann keinerlei Ermäßigung gewährt werden. In Ermangelung einer schriftlichen Mitteilung des Kunden, in der ein verschobenes Ankunftsdatum angegeben ist, wird der Platz 24 Stunden nach dem auf dem Mietvertrag angegebenen Ankunftsdatum vermietet. Artikel 13 oder 14 wird in diesem Fall anwendbar.
- Der Restbetrag des Aufenthalts für eine gemietete Unterkunft sollte spätestens 30 Tage vor der Ankunft vollständig beglichen sein. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder vorzeitigen Abreise kann keinerlei Ermäßigung gewährt werden. In Ermangelung einer schriftlichen Mitteilung des Kunden, in der ein verschobenes Ankunftsdatum angegeben ist, wird der Platz 24 Stunden nach dem auf dem Mietvertrag angegebenen Ankunftsdatum vermietet. Artikel 13 oder 14 wird in diesem Fall anwendbar.
- Für Mietunterkünfte ist bei der Ankunft eine Kaution von 300 € (Kreditkarte oder Bargeld) zu hinterlegen. Sie wird innerhalb einer Woche nach der Abreise per Post vollständig zurückerstattet, wenn keine Hausarbeit erforderlich ist und keine fehlenden Gegenstände beobachtet werden.
- Eine Reiserücktrittsversicherung wird für einen Mindestaufenthalt von einer Woche Miete eines Camping-Caravaning-Platzes oder einer Mietunterkunft vorgeschlagen. Die Versicherungspolice wird Ihnen auf Anfrage zugestellt.
- Im Falle einer Stornierung ohne eine abgeschlossene Versicherung werden Ihnen trotzdem Kosten in Rechnung gestellt:
- Die Gebühren des Mietvertrags
- Als Entschädigung für den Vertragsbruch wird Ihnen Ihre Anzahlung in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor der Ankunft erfolgt ist.
- Im Falle einer Stornierung mit einer Abonnementspolice werden Ihnen die Kosten trotzdem in Rechnung gestellt:
- Die Mietvertragsgebühren und die Stornierungsrichtlinie
- Eine Entschädigung für den oben genannten Vertragsbruch, die Ihnen von der Versicherung gemäß den in der Versicherungspolice angegebenen Bedingungen erstattet wird (siehe Absatz "Stornierung") Es ist Sache des Mieters, sich hinsichtlich der Haftpflicht zu versichern. Der Campingplatz lehnt jede Verantwortung im Falle von Raub, Feuer, schlechtem Wetter... und im Falle eines Brandes, der der öffentlichen Haftung des Mieters zuzurechnen ist, ab.
- Die Dorfregeln sind an der Rezeption ausgehängt. Jede Person, die in das Dorf kommt, wird gebeten, sich an diese zu halten.